„Hier beginnt Ihre Zukunft! - Wo Schule Freu(n)de macht!“

Die Schule ist unser gemeinsamer Arbeitsplatz. Um die Umsetzung der Ziele unseres Leitbildes in hohem Maße zu gewährleisten und das Zusammenleben und Zusammenarbeiten in einem harmonischen Schulklima für alle möglichst angenehm zu gestalten, ergeben sich – wie in einem Unternehmen - für jeden Beteiligten Rechte und Pflichten.
Die von Lehrern, Schülern und Elternvertretern erarbeiteten Verhaltensvereinbarungen stellen eine Ergänzung zur aktuell gültigen Hausordnung dar.

 

ALLE Schulpartner

•    begegnen einander freundlich und höflich innerhalb und außerhalb der Schule.
•    respektieren einander und verwenden eine Sprache, die niemanden ausgrenzt und die ohne unqualifizierte Äußerungen auskommt bzw. nicht beleidigend wirkt.
•    unterstreichen durch angemessene und gepflegte Kleidung den Stellenwert unseres Arbeitsplatzes (z. B. keine Kappen, Kapuzen, Kopftücher, Mützen etc.).
•    schätzen die Stärken und tolerieren die Schwächen des anderen.
•    sind bereit, ihr eigenes Verhalten zu hinterfragen.
•    nehmen Schule als Gemeinschaft wahr und beteiligen sich aktiv am Schulgeschehen.
•    halten sich an die Vereinbarungen bezügliche der Verwendung digitaler Geräte (Smartphones, Tablets u. ä.) gemäß IT-Hausordnung.
•    beachten das Rauchverbot im gesamten Schulareal.
•    wollen mit Drogen und Suchtgiften absolut nichts zu tun haben, sondern tragen mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dazu bei, jede Berührung mit den genannten Substanzen auszuschließen.

 

Wir Schüler/innen

•    bemühen uns um ein positives Unterrichtsklima.
•    stellen den Leistungserfolg dadurch sicher, indem wir regelmäßig und pünktlich den Unterricht besuchen und die dafür benötigten Unterrichtsmittel mitnehmen.
•    erfüllen Arbeitsaufträge sorgfältig und halten Termine ein.
•    beteiligen uns aktiv am Unterricht und stören weder Lehrer/innen noch Mitschüler/innen.
•    behandeln sämtliche Einrichtungen der Schule schonend, halten sie rein und entwenden weder Schuleigentum noch Eigentum anderer.
•    betrachten Müllvermeidung und Mülltrennung als unseren täglichen Beitrag zum Umweltschutz.
•    tragen im Schulgebäude aus hygienischen Gründen geeignete Schuhe.
•    vermeiden Alkoholisierung, beachten das Alkoholverbot im gesamten Schulareal und bei allen Schulveranstaltungen (ausgenommen Sonderregelung)
•    halten uns an die Hausordnung und beachten dabei auch die speziellen Regelungen für Sonderunterrichtsräume (BWZ, PC-Säle, Bibliothek etc.).

 

Wir Lehrer/innen

•    bemühen uns um ein positives Unterrichtsklima.
•    achten auf pünktlichen Unterrichtsbeginn.
•    informieren unsere Schülerinnen und Schüler über ihren Leistungsstand und achten auf Transparenz bei der Leistungsbeurteilung.
•    setzen Lob gezielt ein.
•    nehmen uns Zeit für die Anliegen unserer Schülerinnen und Schüler sowie für gemeinsame Klassenaktivitäten.
•    sind grundsätzlich offen für Anregungen und Unterstützung von Eltern bei der Gestaltung des Schullebens.
•    planen schülerorientierten Unterricht.
•    informieren rechtzeitig die Erziehungsberechtigten über einen Leistungsabfall.
•    reagieren angemessen und unmittelbar auf Verstöße gegen die Schulordnung und beziehen die Erziehungsberechtigten bei der Konfliktlösung mit ein.

 

Wir Erziehungsberechtigten

•    pflegen regelmäßigen Kontakt zur Schule und zeigen Interesse am Schulgeschehen.
•    informieren die Schule über das Fernbleiben unserer Kinder durch rechtzeitige Mitteilung. Zur Feststellung, ob es sich um ein gerechtfertigtes Fernbleiben vom Unterricht handelt, kann die Schule eine ärztliche Bestätigung verlangen. Die Kosten dafür werden vom Schulerhalter nicht übernommen.
•    bringen Kritik sachlich und ohne übertriebene Emotionen vor.
•    sind uns bewusst, dass die Haupterziehungsverantwortung bei uns liegt und unterstützen die Lehrerinnen und Lehrer bei der Unterrichts- und Erziehungsarbeit.
•    nehmen die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme (z. B. Sprechstunde, Elternsprechtag, Telefonate) wahr.

Es ist bekannt, dass Sommerurlaube Ende Juni noch deutlich billiger sind als zu Ferienbeginn. Deshalb stellen Eltern und auch Schüler/Schülerinnen immer wieder die Anfrage, ob in den letzten Schultagen um Freistellung vom Unterricht angesucht werden kann. Der SGA befürwortet, dass diese Anfragen von der Direktion nicht genehmigt werden. Dies gilt ebenfalls für Freistellungen zur Verlängerung der Weihnachts-, Semester- und Osterferien.

Bei Verstößen gegen die Verhaltensvereinbarungen (inkl. Hausordnung und IT-Hausordnung) treffen die Schulpartner gemeinsame Maßnahmen zur Lösung dieser Konflikte.

„Wir sind stolz darauf, Teil dieser Schulgemeinschaft zu sein!
Es kommt auf uns alle an!“