für die Benützung der Informationstechnologie an der Schule
Alle Benützer/innen von Schulgeräten oder Geräten, welche im Schulnetz betrieben werden, verpflichten sich zur Beachtung und Einhaltung dieser Hausordnung.
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Die IT-Kustoden sind dazu verpflichtet, unter Wahrung der Vertraulichkeit und des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der Benützer/innen alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, die für einen gesicherten und ordnungsgemäßen Betrieb der IT-Infrastruktur, die Ressourcenplanung, die Wahrung der IT-Sicherheit und die Verhinderung, Feststellung und Verfolgung missbräuchlicher Aktivitäten erforderlich sind. Dies schließt u. a. ein:
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die Behebung von Sicherheitsproblemen,
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den Einsatz von Sicherheitsprüfprogrammen,
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die Untersuchung von Daten und Programmen,
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die Speicherung und Auswertung von Aktivitäten an Systemen (zB Internet Log-Dateien),
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die Sicherung von Beweismitteln,
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die Einschränkung oder Unterbindung der Nutzung,
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die Ergreifung von Disziplinarmaßnahmen (zB Verwarnung, Sperrung der Benützung, Antrag auf Ausschluss von der Schule).
In diesem Zusammenhang erfasste schutzwürdige Daten und Untersuchungsergebnisse sind von den IT-Kustoden ausschließlich für oben genannte Zwecke zu verwenden, vertraulich zu behandeln und nur in Entsprechung einer gerichtlichen Anordnung weiterzugeben.
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Die IT-Kustoden entscheiden im Anlassfall, ob eine konkrete Benützung im Einklang mit der Betriebs- und Benützungsordnung steht.
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Wer gegen die Betriebs- und Benützungsordnung verstößt, ist zunächst zu verwarnen. Bei Gefahr im Verzug oder fortgesetzten oder schweren Pflichtverletzungen kann der/die Benützer/inzeitweise oder dauernd von der Benützung der Dienste und Einrichtungen ausgeschlossen werden bzw. kann ein Antrag auf Ausschluss von der Schule eingebracht werden.
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Die IT-Kustoden können mit der Benützungsvereinbarung die Benützung auf bestimmte Dienste und Dienstkategorien im Hinblick auf die Benützergruppe und die mit der Benützung zu erledigenden Aufgaben einschränken (zB Entzug der Internet-Rechte).
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Die IT-Kustoden schließen explizit jede Haftung für direkte oder indirekte Schäden im Zusammenhang mit ihren Diensten aus. Insbesondere haben alle Benützer/innen für eine laufende eigenständige Sicherung ihrer Daten zu sorgen (zB Schul- und Maturaprojekte, persönliche Daten, Übungen etc.)
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Die IT-Kustoden übernehmen keine Haftung dafür, dass die IT-Infrastruktur fehlerfrei und ohne Unterbrechung funktioniert.
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Die IT-Kustoden haften nicht für Schäden, die dem/der Benützer/in aufgrund einer Benützungseinschränkung oder des gerechtfertigten Ausschlusses eines Benützers von einzelnen oder allen Diensten erwachsen.
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Jede/r Benützer/in des IT-Systems der HAK/HAS Tulln verpflichtet sich, die Hausordnung zu beachten und dagegen nicht zu verstoßen, allfällige bekannt gewordene Verstöße unverzüglich dem verantwortlichen Kustoden oder in der Direktion zu melden sowie alles in seiner/ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um Schäden an der IT-Infrastruktur sowie Programmen und Daten zu vermeiden.
Es ist nicht zulässig, auf Schulgeräten …
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selbst Reparaturmaßnahmen durchzuführen, Gerätefehler sind einer Lehrkraft zu melden.
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externe Geräteanzuschließen (insb. Memorystick, CD-Brenner, Wechselfestplatten, Floppies etc.), ohne zuvor die Zustimmung der Lehrkraft eingeholt zu haben.
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Notebooks oder PDAs anzuschließen (auch nicht via Funk-LAN), ohne zuvor die Zustimmung der IT-Kustoden eingeholt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen gegen Viren und Sicherheitslücken ergriffen zu haben.
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neue Software zu installieren (dazu zählen insbesondere auch Spiele, Tools, Programme, Makros etc.). Dies gilt auch für Software, welche nicht dem Urheberrechtsgesetz unterliegt (zB GNU, GPL, Public Domain). Wenn eine bestimmte Software für den Unterricht oder ein Projekt benötigt wird, so ist dies rechtzeitig mit den IT-Kustoden abzuklären und das Sicherheitsrisiko (Virenbefall etc.) möglichst klein zu halten.
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Software oder Dateien von Datenträgern oder aus dem Internet zu laden, kopieren, speichern oder sonstwie zu verbreiten (zB Spiele, Bilder, mp3, Filme etc.)
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illegale, rechts-/linksradikale oder nicht jugendfreie Abbildungen bzw. Texte zu betrachten, herunterzuladen oder zu verbreiten .
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Massen-Nachrichten (Spam) zu verteilen, weder an Empfänger innerhalb noch außerhalb der Schule. Jede/r Empfänger/in ungewollter Nachrichten (also ohne dies verlangt zu haben) ist berechtigt, wegen Verletzung des Telekommunikationsgesetzes Anzeige zu erstatten. Der Versand von Nachrichten an Personen außerhalb der eigenen Klasse oder der Lehrerschaft bzw. Schulverwaltung ist strafbar und führt zum Entzug des Benützungsrechtes.
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Tools zu benützen, mit welchen das Hacken von Informationen welcher Art auch immer oder das Übernehmen von Benutzerrechten anderer oder das Ausspionieren von Informationen anderer oder das Hochstufen der eigenen Benutzerrechte möglich wäre. Dazu zählen insbesondere Password-Cracker, Brute force-Tools, Sniffer, Man-in-the-middle-Attacks, Rootkits, Trojaner, Viren, Würmer usw.
Schulgeräte sind im Rahmen und zum Zwecke der schulischen Aus- und Weiterbildung zu verwenden . Private Kommunikation, wie zB SMS-Versand, Chat, eBay, Webmail etc., ist aufSchulgerätenprinzipiellzuunterlassen.
Die Benützer haben darauf zu achten, dass ihre Zugangsdaten (Passwort) geheim bleiben. Dennoch bekannt gewordene Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben oder gar verwendet werden, sondern sind vielmehr unverzüglich der Betroffene oder die IT-Kustoden zu informieren, dass Zugangsdaten möglicherweise missbräuchlich verwendet wurden oder werden. Die missbräuchliche Verwendung von Zugangsdaten oder Benutzerkonten ist ein grober Verstoß gegen das Datenschutzgesetz und kann zum Ausschluss von der Schule führen.
Jede/r Benützer/in verpflichtet sich, mit den Ressourcen der Schule und unserer Umwelt sorgsamumzugehen. Dies betrifft insbesondere die Verwendung der Drucker und VermeidungunnötighoherDruckkosten (Papier, Tinte und Toner). Nicht gedruckt werden dürfen private Dokumente, Skripten, Foliensätze und umfangreiche Ausdrucke (zB Online-Bücher etc.). Diese können nachverrechnet werden. Jeder Ausdruck wird protokolliert. Eine Überschreitung des Druckguthabens hat die Drucksperre zur Folge. Weiteres Druckguthaben muss im Sekretariat nachgekauft werden, um einen reibungslosen Unterricht gewährleisten zu können.
Diebstähle von Schul-Equipment (zB Maus, Tastatur, Geräteteile, Kabel etc.) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. |