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Verhaltensvereinbarung |
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„Hier beginnt Ihre Zukunft! Wo Schule Freu(n)de macht!“
Die Schule ist unser gemeinsamer Arbeitsplatz. Um die Umsetzung der Ziele unseres Leitbildes in hohem Maße zu gewährleisten und das Zusammenleben und Zusammenarbeiten in einem harmonischen Schulklima für alle möglichst angenehm zu gestalten, ergeben sich – wie in einem Unternehmen - für jeden Beteiligten Rechte und Pflichten.
Die von Lehrern, Schülern und Elternvertretern erarbeiteten Verhaltensvereinbarungen stellen eine Ergänzung zur aktuell gültigen Hausordnung dar.
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Hausordnung |
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Der Schulgemeinschaftsausschuss hat in der Sitzung vom 28. Mai 2010 gemäß SchUG § 44, Abs. 1 und § 58, Abs. 2 folgende Hausordnung beschlossen:
Art. 1
Diese Hausordnung gründet sich auf § 44/1 SchUG (sachlicher Geltungsbereich).
Diese Hausordnung hat Rechtsgültigkeit auf dem gesamten Schulareal – Schulhof und Schulgebäude (räumlicher Geltungsbereich). Diese Hausordnung hat Rechtsgültigkeit für alle ordentlichen und außerordentlichen Schüler und Schülerinnen der Handelsakademie und Handelsschule Tulln (persönlicher Geltungsbereich). Ausnahmen in persönlicher Hinsicht bedürfen der Anhörung und Zustimmung des Klassenlehrers während der Unterrichtszeit, des diensthabenden Aufsichtsorganes während der Pausen, des Klassenvorstandes in klassengemeinschaftlichen und des Direktors in allen schulischen, administrativen und pädagogischen Angelegenheiten im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen.
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IT-Hausordnung |
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für die Benützung der Informationstechnologie an der Schule
Alle Benützer/innen von Schulgeräten oder Geräten, welche im Schulnetz betrieben werden, verpflichten sich zur Beachtung und Einhaltung dieser Hausordnung.
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Die IT-Kustoden sind dazu verpflichtet, unter Wahrung der Vertraulichkeit und des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der Benützer/innen alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, die für einen gesicherten und ordnungsgemäßen Betrieb der IT-Infrastruktur, die Ressourcenplanung, die Wahrung der IT-Sicherheit und die Verhinderung, Feststellung und Verfolgung missbräuchlicher Aktivitäten erforderlich sind. Dies schließt u. a. ein:
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die Behebung von Sicherheitsproblemen,
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den Einsatz von Sicherheitsprüfprogrammen,
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die Untersuchung von Daten und Programmen,
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die Speicherung und Auswertung von Aktivitäten an Systemen (zB Internet Log-Dateien),
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die Sicherung von Beweismitteln,
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die Einschränkung oder Unterbindung der Nutzung,
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die Ergreifung von Disziplinarmaßnahmen (zB Verwarnung, Sperrung der Benützung, Antrag auf Ausschluss von der Schule).
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