Dienstag, 07 Feb 2012

VERORDNUNGEN
Verhaltensvereinbarung Drucken

„Hier beginnt Ihre Zukunft!  Wo Schule Freu(n)de macht!“

Die Schule ist unser gemeinsamer Arbeitsplatz. Um die Umsetzung der Ziele unseres Leitbildes in hohem Maße zu gewährleisten und das Zusammenleben und Zusammenarbeiten in einem harmonischen Schulklima für alle möglichst angenehm zu gestal­ten, ergeben sich – wie in einem Unternehmen - für jeden Beteiligten Rechte und Pflichten.

Die von Lehrern, Schülern und Elternvertretern erarbeiteten Verhaltensvereinba­rungen stellen eine Ergänzung zur aktuell gültigen Hausordnung dar.

Weiterlesen...
 
Hausordnung Drucken

Der Schulgemeinschaftsausschuss hat in der Sitzung vom 28. Mai 2010 gemäß SchUG § 44, Abs. 1 und § 58, Abs. 2 folgende Hausordnung beschlossen:

Art. 1

Diese Hausordnung gründet sich auf § 44/1 SchUG (sachlicher Geltungsbereich).
Diese Hausordnung hat Rechtsgültigkeit auf dem gesamten Schulareal – Schulhof und Schulgebäude (räumlicher Geltungsbereich). Diese Hausordnung hat Rechts­gültigkeit für alle ordentlichen und außerordentlichen Schüler und Schülerinnen der Handels­akademie und Handelsschule Tulln (persönlicher Geltungsbereich). Aus­nahmen in per­sönlicher Hinsicht bedürfen der Anhörung und Zustimmung des Klas­senlehrers während der Unterrichtszeit, des diensthabenden Aufsichtsorganes wäh­rend der Pausen, des Klassen­vorstandes in klassengemeinschaftlichen und des Direktors in allen schulischen, administra­tiven und pädagogischen Angelegenheiten im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen.

 

Weiterlesen...
 
IT-Hausordnung Drucken

für die Benützung der Informationstechnologie an der Schule

Alle Benützer/innen von Schulgeräten oder Geräten, welche im Schulnetz betrieben werden, verpflichten sich zur Beachtung und Einhaltung dieser Hausordnung.

  • Die IT-Kustoden sind dazu verpflichtet, unter Wahrung der Vertraulichkeit und des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der Benützer/innen alle angemessenen Maßnahmen zu er­greifen, die für einen gesicherten und ordnungsgemäßen Betrieb der IT-Infrastruktur, die Ressourcenplanung, die Wahrung der IT-Sicherheit und die Verhinderung, Fest­stellung und Verfolgung missbräuchlicher Aktivitäten erforderlich sind. Dies schließt u. a. ein:
    • die Behebung von Sicherheitsproblemen,
    • den Einsatz von Sicherheitsprüfprogrammen,
    • die Untersuchung von Daten und Programmen,
    • die Speicherung und Auswertung von Aktivitäten an Systemen (zB Internet Log-Dateien),
    • die Sicherung von Beweismitteln,
    • die Einschränkung oder Unterbindung der Nutzung,
    • die Ergreifung von Disziplinarmaßnahmen (zB Verwarnung, Sperrung der Be­nützung, Antrag auf Ausschluss von der Schule).
Weiterlesen...