Die
Bibliothek
dient als ...
- Freihandbibliothek:
alle Bücher und Medien können in den
Bibliotheksräumen benützt werden
- Leihbibliothek:
alle Bücher und Medien mit Ausnahme des
Präsenzbestandes (siehe unten) können entlehnt werden
- multimediales
Zentrum:
sie bietet Informationsvermittlung
durch Internet.
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für
alle, der
Schulgemeinschaft angehörenden Personen.
Schulfremde Personen dürfen
nach Ermessen der Bibliothekarin gegen Vorlage eines Ausweises oder
Hinterlegung einer Kaution Bücher ausleihen.
Wichtige Hinweise für alle
Entlehner
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Entlehnungen sind kostenlos.
- Entlehnungen sind nur zu den Öffnungszeiten der Bibliothek möglich.
- Entlehnungen sind nur mit dem gültigen Schülerausweis möglich.
- Jeder Schüler kann gleichzeitig bis zu fünf Bücher / Medien entlehnen.
- Bücher können vier Wochen, alle anderen Medien eine Woche lang entlehnt werden.
- Eine Verlängerung ist nur unter Vorweis des Schülerausweises möglich.
- Wird das Medium nach Ablauf der Entlehnfrist zurückgegeben, so ist eine Versäumnisgebühr von € 0,30 (pro Medium und angefangener Woche) zu entrichten.
- Die Weitergabe entlehnter Bücher an Dritte ist nicht gestattet.
- Vor Schulschluss oder bei Schulaustritt während des Jahres sind alle entlehnten Medien zurückzugeben.
- Nachschlagewerke gehören zum Präsenzbestand und sind nicht entlehnbar, können aber – gegen Hinterlegung eines Ausweises - zum Kopierer mitgenommen werden.
Vervielfältigungen & Beschädigungen
aus Büchern sind von der Bibliothek her gestattet, jedoch haftet der
Benützer für alle Folgen, die sich aus Übertretungen der gesetzlichen
Bestimmungen ergeben. Besonders wird darauf hingewiesen, dass die
Vervielfältigung aller anderen Medien (CD-ROMs, Videos
etc.) gesetzlich strengstens verboten ist.
Verloren gegangene oder beschädigte Medien sind nach Absprache mit der Bibliothekarin zu ersetzen. Dabei wird eine Bearbeitungsgebühr von € 3,00 pro Medium fällig. Eintragungen und Unterstreichungen in entlehnten Büchern gelten als Schäden, die ersetzt werden müssen.
Verhalten
in
der Bibliothek
Die Bibliothek ist in erster Linie ein Lese- und Arbeitsraum.
Deshalb muss auf eine geeignete Atmosphäre
(Vermeidung von unnötigem Lärm und allen Störungen) geachtet werden.
Schultaschen, Mäntel,
aber auch Speisen und Getränke sind außerhalb der Bibliothek
zu deponieren. Die Arbeitsplätze sind so zu verlassen, wie sie
angetroffen wurden.
Bei groben Verstößen gegen diese Richtlinien kann die
Berechtigung zur Benützung der Bibliothek dauernd oder für begrenzte
Zeit entzogen werden.
Jeder Bibliotheksbenützer unterwirft sich mit der
Inanspruchnahme der Bibliothek stillschweigend dieser Ordnung.
Printerverison der Bibliotheksordnung